friedhof schierling

Der Markt Schierling unterhält in Schierling und in Unterdeggenbach gemeindliche Friedhöfe. In allen anderen Gemeindeteilen liegt die Friedhofsverwaltung in den Händen der Kirchenverwaltungen. Grabnutzungsrechte für die Friedhöfe in Schierling und Unterdeggenbach werden im Rathaus in Schierling vergeben. Die Nutzungsdauer ist je nach Friedhofsteil unterschiedlich lang. Für die Gestaltung der Grabdenkmäler sieht die Friedhofssatzung bestimmte Einschränkungen vor. Bitte informieren Sie sich zusammen mit dem Steinmetz, bevor Sie einen Auftrag erteilen.


Bestattungssatzung und Bestattungs-Gebührensatzung

SATZUNGEN FÜR DIE BESTATTUNG


KONTAKT

Bürgerbüro
Übergangsquartier | Dieselstraße 13
+49 9451 93020
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