Sitzung des Hauptverwaltungs-
und Umweltausschusses
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Dienstag, 31. Oktober 2000
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Es wurde folgendes beraten und beschlossen:
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Objektplanung für die Um- und Neugestaltung des "Piendl-Parks" sowie der
Nikolaigasse
Mit der Teilnehmergemeinschaft zur Dorferneuerung wird die Vereinbarung geschlossen, wonach der
Freistaat Bayern über die Direktion für ländliche Entwicklung Regensburg von den Planungskosten 48,5
Prozent übernimmt. Es wurde den Ausschussmitgliedern dargestellt, dass bei einer Bürgerbeteiligung mit
den Eigentümern sowie den Mietern und Pächtern von Geschäften rund um den "Piendl-Park"
einvernehmlich ein Konzept für die Um- und Neugestaltung in über dreistündiger Sitzung erarbeitet wurde.
Das Konzept wird in den nächsten Wochen dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft sowie dem Marktrat zur
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
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Erarbeiten eines einheitlichen Erscheinungsbildes für den Markt
Die im Rahmen des Stadtmarketing-Prozesses gebildete Projektgruppe aus Vertretern des Marktes und der
Wirtschaft hatte vier Büros zur Vorstellung gebeten, von denen drei das Angebot annahmen. Der Auftrag
lautet, dass ein grafisches Logo als Grundelement zur einheitlichen optischen Umsetzung der Leitidee
"Schierling - Vorsprung zieht an" erarbeitet werden soll, für das der Markt alle Rechte hat.
Außerdem werden exemplarische Vorschläge für die Umsetzung auf z.B. Briefpapier, Schriften, Fahnen usw.
erwartet. Den Auftrag bekam ein Grafikbüro aus Regensburg.
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Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der
Freiwilligen Feuerwehren des Marktes
Die Verwaltung trug die Möglichkeit vor, eine Satzung mit Pauschalsätzen für den Kostenersatz beim
Einsatz der Feuerwehren erlassen zu können. Es sollten damit weiterhin nicht die "normalen"
Hilfeleistungen erfasst werden, wenn Familien oder Grundstückseigentümern unverschuldet Leid widerfährt.
Es geht vor allem um die Fälle, in denen z.B. Verkehrsteilnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich einen
Schaden herbeiführen, bei dem die Feuerwehr zum Einsatz kommt. Im Rahmen der Verpflichtung zur
Schadensersatz sollen auch die Leistungen der Feuerwehren in Zukunft aufgrund von Pauschalsätzen zur
Erstattung gefordert werden. Die Ausschussmitglieder beauftragten die Verwaltung, den Entwurf einer
entsprechenden Satzung vorzulegen.
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Erlass einer Veränderungssperre
Dem Marktrat wird vorgeschlagen, eine Veränderungssperre für Grundstücke im Norden von Schierling zu
erlassen, auf dem eine weitere Wohnbauentwicklung vorgesehen ist.
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Vielleicht kann die Ortsumgehung wesentlich schneller realisiert werden, als das noch vor einem
Jahr gedacht wurde. Das Foto zeigt v.l. Bürgermeister Otto Gascher, Geschäftsleiter Fritz Wallner,
Prof. Dr. Harald Kurzak, Baudirektor Scheuer, Präsident Woltereck und Dr. Eger von der
Autobahndirektion Südbayern
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Entlastung der Ortsdurchfahrt Schierling vom Schwerlastverkehr
Der Bürgermeister legte dar, dass nach einjähriger zielstrebiger und akribischer Arbeit die Aussicht
besteht, dass die Ortsumgehung in Gestalt der B 15 neu und der Südumgehung als Kreisstraße vorgezogen
realisiert werden kann. Er berichtet von konstruktiven Gesprächen mit der Autobahndirektion Südbayern,
dem Landrat des Landkreises Regensburg, dem Straßenbauamt Regensburg und Prof. Dr. Harald Kurzak. Diese
konnten am 31. Oktober abgeschlossen werden mit dem Ergebnis, dass angestrebt wird, das Teilstück der B
15 neu im Bereich des Marktes Schierling mit den beiden Anschluss-Stellen vorgezogen zu bauen. Der
Landkreis Regensburg wird das Planfeststellungs(=Baugenehmigungs)verfahren sofort einleiten, so dass mit
dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens für die B 15 neu auch die Baugenehmigung für die
Südumgehung vorlegt. Beides wird für das Jahr 2002 angestrebt. Sofern auch die Finanzierung gesichert
werden kann ist es nicht mehr ausgeschlossen, dass schon im Jahre 2003 mit dem Bau der vorgezogenen
Ortsumgehung begonnen werden könnte. Es besteht damit die Aussicht, dass sich rund 400 LKW täglich nicht
mehr durch den Ortskern quälen müssen. Dies käme auch den Planungen für die Attraktivitätssteigerung des
Ortskerns zugute.
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Hochwassersituation im Ortskern
Die Ausschussmitglieder wurden darüber informiert, dass auf den für die Neugestaltung des Ortskerns
gelegenen Flächen im Überschwemmungsgebiet Gebäude mit rund 5200 Quadratmeter Grundfläche zum Abriss
vorgesehen sind. Das politische Programm für die Auslobung des Architektenwettbewerbs sieht vor, dass
knapp 5000 Quadratmeter neue Gebäude geplant sind. Es steht damit jetzt schon fest, dass der
Hochwasserschutz durch teilweise Abgrabungen verbessert werden kann. Ausdrücklich wurde klar gestellt,
dass im Wasserabflussgebiet - das ist der engere Schutzbereich des Überschwemmungsgebietes - keine Bauten
zugelassen werden. Bis zur Neuermittlung durch die Wasserwirtschaftsverwaltung gelten als Grundlage die
Grenzen des Hochwassers aus dem Jahre 1954.
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31.10.2000, 22.35 Uhr, Fritz Wallner
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