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Sitzung des Hauptverwaltungs-
und Umweltausschusses

Dienstag, 31. Oktober 2000

Es wurde folgendes beraten und beschlossen:
  1. Objektplanung für die Um- und Neugestaltung des "Piendl-Parks" sowie der Nikolaigasse
    Mit der Teilnehmergemeinschaft zur Dorferneuerung wird die Vereinbarung geschlossen, wonach der Freistaat Bayern über die Direktion für ländliche Entwicklung Regensburg von den Planungskosten 48,5 Prozent übernimmt. Es wurde den Ausschussmitgliedern dargestellt, dass bei einer Bürgerbeteiligung mit den Eigentümern sowie den Mietern und Pächtern von Geschäften rund um den "Piendl-Park" einvernehmlich ein Konzept für die Um- und Neugestaltung in über dreistündiger Sitzung erarbeitet wurde. Das Konzept wird in den nächsten Wochen dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft sowie dem Marktrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
     
  2. Erarbeiten eines einheitlichen Erscheinungsbildes für den Markt
    Die im Rahmen des Stadtmarketing-Prozesses gebildete Projektgruppe aus Vertretern des Marktes und der Wirtschaft hatte vier Büros zur Vorstellung gebeten, von denen drei das Angebot annahmen. Der Auftrag lautet, dass ein grafisches Logo als Grundelement zur einheitlichen optischen Umsetzung der Leitidee "Schierling - Vorsprung zieht an" erarbeitet werden soll, für das der Markt alle Rechte hat. Außerdem werden exemplarische Vorschläge für die Umsetzung auf z.B. Briefpapier, Schriften, Fahnen usw. erwartet. Den Auftrag bekam ein Grafikbüro aus Regensburg.
     
  3. Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren des Marktes
    Die Verwaltung trug die Möglichkeit vor, eine Satzung mit Pauschalsätzen für den Kostenersatz beim Einsatz der Feuerwehren erlassen zu können. Es sollten damit weiterhin nicht die "normalen" Hilfeleistungen erfasst werden, wenn Familien oder Grundstückseigentümern unverschuldet Leid widerfährt. Es geht vor allem um die Fälle, in denen z.B. Verkehrsteilnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich einen Schaden herbeiführen, bei dem die Feuerwehr zum Einsatz kommt. Im Rahmen der Verpflichtung zur Schadensersatz sollen auch die Leistungen der Feuerwehren in Zukunft aufgrund von Pauschalsätzen zur Erstattung gefordert werden. Die Ausschussmitglieder beauftragten die Verwaltung, den Entwurf einer entsprechenden Satzung vorzulegen.
     
  4. Erlass einer Veränderungssperre
    Dem Marktrat wird vorgeschlagen, eine Veränderungssperre für Grundstücke im Norden von Schierling zu erlassen, auf dem eine weitere Wohnbauentwicklung vorgesehen ist.
     
Beratungen zur Ortsumgehung
Vielleicht kann die Ortsumgehung wesentlich schneller realisiert werden, als das noch vor einem Jahr gedacht wurde. Das Foto zeigt v.l. Bürgermeister Otto Gascher, Geschäftsleiter Fritz Wallner, Prof. Dr. Harald Kurzak, Baudirektor Scheuer, Präsident Woltereck und Dr. Eger von der Autobahndirektion Südbayern
 
  1. Entlastung der Ortsdurchfahrt Schierling vom Schwerlastverkehr
    Der Bürgermeister legte dar, dass nach einjähriger zielstrebiger und akribischer Arbeit die Aussicht besteht, dass die Ortsumgehung in Gestalt der B 15 neu und der Südumgehung als Kreisstraße vorgezogen realisiert werden kann. Er berichtet von konstruktiven Gesprächen mit der Autobahndirektion Südbayern, dem Landrat des Landkreises Regensburg, dem Straßenbauamt Regensburg und Prof. Dr. Harald Kurzak. Diese konnten am 31. Oktober abgeschlossen werden mit dem Ergebnis, dass angestrebt wird, das Teilstück der B 15 neu im Bereich des Marktes Schierling mit den beiden Anschluss-Stellen vorgezogen zu bauen. Der Landkreis Regensburg wird das Planfeststellungs(=Baugenehmigungs)verfahren sofort einleiten, so dass mit dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens für die B 15 neu auch die Baugenehmigung für die Südumgehung vorlegt. Beides wird für das Jahr 2002 angestrebt. Sofern auch die Finanzierung gesichert werden kann ist es nicht mehr ausgeschlossen, dass schon im Jahre 2003 mit dem Bau der vorgezogenen Ortsumgehung begonnen werden könnte. Es besteht damit die Aussicht, dass sich rund 400 LKW täglich nicht mehr durch den Ortskern quälen müssen. Dies käme auch den Planungen für die Attraktivitätssteigerung des Ortskerns zugute.
     
  2. Hochwassersituation im Ortskern
    Die Ausschussmitglieder wurden darüber informiert, dass auf den für die Neugestaltung des Ortskerns gelegenen Flächen im Überschwemmungsgebiet Gebäude mit rund 5200 Quadratmeter Grundfläche zum Abriss vorgesehen sind. Das politische Programm für die Auslobung des Architektenwettbewerbs sieht vor, dass knapp 5000 Quadratmeter neue Gebäude geplant sind. Es steht damit jetzt schon fest, dass der Hochwasserschutz durch teilweise Abgrabungen verbessert werden kann. Ausdrücklich wurde klar gestellt, dass im Wasserabflussgebiet - das ist der engere Schutzbereich des Überschwemmungsgebietes - keine Bauten zugelassen werden. Bis zur Neuermittlung durch die Wasserwirtschaftsverwaltung gelten als Grundlage die Grenzen des Hochwassers aus dem Jahre 1954.
     
31.10.2000, 22.35 Uhr, Fritz Wallner
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