Eheschließung
Bei der Anmeldung zur Eheschließung ist die persönliche Vorsprache oder eine vorherige persönliche Auskunft beim Standesamt Schierling notwendig.
Vorzulegen sind:
- Personalausweis oder Reisepass
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag (erhältlich beim Standesamt der Geburt)
- Aufenthaltsbescheinigung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- zum Nachweis einer Vorehe und deren Auflösung:
Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Vorehe (erhältlich beim Standesamt der Eheschließung)
oder
Eheurkunde mit Vermerk über die Auflösung
Alle vorzulegenden Urkunden dürfen grundsätzlich nicht älter als sechs Monate sein.
| Ansprechpartner: | Öffnungszeiten: | Adresse: | ||||||
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| Helga Sollinger Tel.: (0 94 51) 93 02-20 Bürgerbüro, Zi. 5 H.Sollinger@schierling.de |
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Markt Schierling Rathausplatz 1 84069 Schierling |