Sie können eine Eheschließung grundsätzlich bei Ihrem Wohnsitzstandesamt anmelden. Dort können Sie sich vorab informieren, welche Unterlagen Sie benötigen.

Sie waren noch nicht verheiratet?

Dann brauchen Sie folgende Unterlagen

1. Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass

2. Nachweis der Geburt:

I. Personen, die in Deutschland geboren sind:

  1. In Bayern geboren: Das Standesamt kann Einsicht in das Geburtenregister nehmen. Die Vorlage einer Geburtsurkunde ist nicht erforderlich

  2. In einem anderen Bundesland geboren: Das Standesamt muss die Daten elektronisch anfordern. Dies kann bis zu zwei Wochen dauern. Die Vorlage einer Geburtsurkunde ist nicht erforderlich.

II. Personen die im Ausland geboren sind:

Ausländische Geburtsurkunde mit geeigneter Übersetzung in die deutsche Sprache

-> Erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes im Ausland

3. Aktuelle Adresse

Das Standesamt kann die Daten elektronisch abrufen. Eine Meldebescheinigung ist nicht erforderlich

4. Wenn Sie bereits gemeinsame Kinder haben, benötigen Sie zusätzlich:

Nachweis der Geburt von gemeinsamen Kindern

  1. Kinder, die in Bayern geboren sind:
    Das Standesamt kann Einsicht in das Geburtenregister nehmen. Die Vorlage einer Geburtsurkunde ist nicht notwendig.
  2. Kinder, die in einem anderen Bundesland geboren sind:

Bitte legen Sie eine Geburtsurkunde vor in der Sie beide als Elternteile eingetragen sind.

 

Sie waren schon verheiratet?

5. Angaben zur Vorehe

I. Vorehe in Deutschland geschlossen:

  1. In Bayern geschlossen: Das Standesamt kann Einsicht in das Eheregister nehmen. Die Vorlage einer Eheurkunde ist nicht notwendig.
  2. In einem anderen Bundesland geschlossen: Das Standesamt muss die Daten elektronisch abrufen. Dies kann bis zu zwei Wochen dauern. Die Vorlage einer Eheurkunde ist nicht notwendig.

II. Vorehe im Ausland geschlossen:

Erkundigen Sie sich bitte beim Standesamt, welche Daten und ggf. Unterlagen in Ihrem Fall notwendig sind.

6. Im Falle einer Einbürgerung:

Einbürgerungsurkunde

 7. Vertriebene und Spätaussiedler:

a) Personen, die vor 1993 in Deutschland eingereist sind:

Registrierschein

Vertriebenenausweis

b) Personen, die nach 1993 in Deutschland eingereist sind:

Registrierschein

Spätaussiedlerbescheinigung

Bescheinigung über die Namensänderung

 

Räumlichkeiten

Für Ihre Eheschließung stehen Ihnen der hohe historische Raum im altehrwürdigen Schulhaus zur Verfügung.

Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung der Eheschließung telefonisch einen Termin.

 

Bitte beachten Sie: Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein. Rechtsansprüche können aus dieser Zusammenstellung nicht hergeleitet werden.

 

Kontakt

Standesamt Übergangsquartier | Dieselstraße 13
09451 9302-28

09451 9302-20 

09451 9302-22

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