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Fundgegenstände

Zuständig für die Entgegennahme der Anzeige eines Fundes ist die Gemeinde (FundV § 1).

Fundsachen werden im Rathaus, Zimmer 9 entgegengenommen. Die Aufbewahrungsfrist beträgt im Regelfall ein halbes Jahr (§ 8 FundV). Sofern der Finder nicht auf das Recht zum Erwerb des Eigentums verzichtet, kann er nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist den Gegenstand im Rathaus abholen.

Aktuell zur Abholung bereitliegende Fundgegenstände:

Gegenstand Eingeliefert am Bemerkung
Motorradhelm 5. 4. 2012 Gefunden am 5.04.2012
Gefunden am Radweg zwischen Schierling u. Walkenstetten
i Phone 13. 3. 2012 Gefunden am 06.03.2012
Fundort: Schierling
Ansprechpartner: Öffnungszeiten: Adresse:
Manfred Wallner
Tel.: (0 94 51) 93 02-16
Rathaus, Zimmer 9
M.Wallner@schierling.de
Mo–Mi 7.30–12.00 Uhr
Do 7.30–12.00 Uhr
13.00–19.00 Uhr
Fr 7.30–12.00 Uhr
Markt Schierling
Rathausplatz 1
 
84069 Schierling