Rundfunkgebührenbefreiung & Telefongebührenermäßigung
Für die Befreiung benötigen Sie:
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF"
- Sozialhilfebescheid
- Einkommensnachweise
- Rundfunkteilnehmernummer
Kosten: Es entstehen keine Kosten.
| Ansprechpartner: | Öffnungszeiten: | Adresse: | ||||||
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| Johann Stadler Tel.: (0 94 51) 93 02-22 Bürgerbüro, Zi. 5 J.Stadler@schierling.de |
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Markt Schierling Rathausplatz 1 84069 Schierling |