Sterbefall
Bei einem Sterbefall sind beim Standesamt derjenigen Gemeinde, in der sich der Todesfall ereignet hat, folgende Dokumente vorzulegen:
- Todesbescheinigung vom Arzt
- Urkunden der verstorbenen Person
Die Beurkundung kann von einem Angehörigen oder von einem Bestattungsinstitut beantragt werden.
| Ansprechpartner: | Öffnungszeiten: | Adresse: | ||||||
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| Helga Sollinger Tel.: (0 94 51) 93 02-20 Bürgerbüro, Zi. 5 H.Sollinger@schierling.de |
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Markt Schierling Rathausplatz 1 84069 Schierling |