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Sterbefall

Bei einem Sterbefall sind beim Standesamt derjenigen Gemeinde, in der sich der Todesfall ereignet hat, folgende Dokumente vorzulegen:

Die Beurkundung kann von einem Angehörigen oder von einem Bestattungsinstitut beantragt werden.

Ansprechpartner: Öffnungszeiten: Adresse:
Helga Sollinger
Tel.: (0 94 51) 93 02-20
Bürgerbüro, Zi. 5
H.Sollinger@schierling.de
Mo–Mi 7.30–12.00 Uhr
Do 7.30–12.00 Uhr
13.00–19.00 Uhr
Fr 7.30–12.00 Uhr
Markt Schierling
Rathausplatz 1

84069 Schierling