Beim Markt Schierling gilt seit 01.01.2023 folgender Hebesatz:

  • Gewerbesteuer 360 v.H.


Zahlungstermine

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November

Maßgeblich für die Gewerbesteuer ist im Ausgangspunkt der einkommen- und körperschaftsteuerrechtliche Gewinn, der allerdings durch Hinzurechnungen bzw. Kürzungen modifiziert wird. Die Gewerbesteuer steht den Gemeinden zu.

Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung des Gewerbesteuermessbetrags durch das Betriebsfinanzamt die Gewerbesteuer fest. Dabei wird der vom Finanzamt mitgeteilte Gewerbesteuermessbetrag mit dem Hebesatz, den die Gemeinde vorab in ihrer Satzung festgelegt hat, multipliziert. Die zu zahlende Gewerbesteuer wird von der Gemeinde im Gewerbesteuerbescheid bekannt gegeben.


Kontakt

Bettina Diermeier
Übergangsquartier | Dieselstraße 13
09451 9302-23
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