Im Markt Schierling gilt seit 01.01.2023 folgender Hebesatz:

  • Grundsteuer A: 350 v.H.
  • Grundsteuer B: 350 v.H.


Zahlungstermine

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November

Der Grundsteuer unterliegen zum einen

  • Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und
  • zum anderen die übrigen Grundstücke inkl. der betrieblich genutzten (Grundsteuer B).

Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung des Einheitswerts und des Grundsteuermessbetrags, durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest. Dabei wird der vom Finanzamt mitgeteilte Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz, den die Gemeinde vorab in ihrer Satzung festgelegt hat, multipliziert. Die zu zahlende Grundsteuer wird von der Gemeinde im Grundsteuerbescheid bekannt gegeben.

Grundsteuerreform 

Mit dem Jahr 2022 hat auch der Prozess begonnen, die Grundsteuer neu aufzustellen. Das Grundsteuerreformgesetz sieht vor, dass zum 01.01.2022 eine Neubewertung der Grundstücke erfolgt. Grundbesitzende müssen eine "Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte" abgeben. Die elektronische Übermittlung der Daten wird ab dem 1.7.2022 möglich sein - die Abgabefrist läuft bis 31.10.2022. Zum ersten Mal erhoben wird die neue Grundsteuer ab 1. Januar 2025.

Alle Informationen zur Grundsteuerreform 

Kontakt

Bettina Diermeier
Übergangsquartier | Dieselstraße 13
09451 9302-23
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.