Das Rathaus ist derzeit für den Publikumsverkehr geschlossen.
Davon kann nur in begründeten Fällen eine Ausnahme gemacht werden. Solche Ausnahmen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung über Telefon oder per E-Mail möglich.
Sofern ein Besuch unausweichlich ist, gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2/FFP3-Maske!