Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft.
Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.
Sollte Ihr Kind nicht mehr auf dem Foto erkennbar sein, dann verliert auch dieser KRP seine Gültigkeit.
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Bürgerbüro Übergangsquartier | Dieselstraße 13
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