Solaranlagen

Die Verwaltung des Marktes Schierling weist darauf hin, dass VOR der Installation von Solaranlagen grundsätzlich die Belange des Denkmalschutzes geprüft werden müssen.

Nach Auskunft der unteren Denkmalschutzbehörde ist für die Installation von Solaranlagen, die zusammen mit einem Denkmal eingesehen werden können oder von einem Denkmal aus einsehbar sind, eine denkmalrechtliche Erlaubnis einzuholen.

Solare Energieanlagen sind denkmalrechtlich zwar nicht pauschal abzulehnen, aber eben doch grundsätzlich genehmigungs- bzw. erlaubnispflichtig, da immer eine Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes oder Eingriffe in die Substanz eines Baudenkmals mit der Errichtung einer Solaranlage einhergehen.

Der Grad der Beeinträchtigung ist im Einzelfall zu prüfen und im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Die Genehmigungspflicht leitet sich aus der Einhaltung der Denkmalschutzgesetze ab.


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Bauamt
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