Das Rathaus nimmt Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz (WaffG) entgegen für
- Waffenbesitzkarte (WBK) zum Erwerb und zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Schußwaffen (§28 WaffG)
- Waffenbesitzkarte als Sportschütze
- Waffenbesitzkarte als Waffensammler oder Sachverständiger
- Munitionserwerbschein
- Waffenschein/ Verlängerung
- Erteilung / Änderung / Ergänzung einer Waffenbesitzkarte / zum Munitionserwerb
- Für den Erwerb von Schwarzpulver ist der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) zu beantragen
Was Sie für die Antragstellung benötigen
- Nachweis über die Sachkundeprüfung zur Handhabung einer Waffe
- Bescheinigung über die Mitgliedschaft bei einem Schützenverein
Kontakt
Bürgerbüro Übergangsquartier | Dieselstraße 13
09451 93020