Das Rathaus nimmt Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz (WaffG) entgegen für

  • Waffenbesitzkarte (WBK) zum Erwerb und zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Schußwaffen (§28 WaffG)
  • Waffenbesitzkarte als Sportschütze
  • Waffenbesitzkarte als Waffensammler oder Sachverständiger
  • Munitionserwerbschein
  • Waffenschein/ Verlängerung
  • Erteilung / Änderung / Ergänzung einer Waffenbesitzkarte / zum Munitionserwerb
  • Für den Erwerb von Schwarzpulver ist der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) zu beantragen

Was Sie für die Antragstellung benötigen

  • Nachweis über die Sachkundeprüfung zur Handhabung einer Waffe
  • Bescheinigung über die Mitgliedschaft bei einem Schützenverein

Kontakt

Bürgerbüro Übergangsquartier | Dieselstraße 13
09451 93020
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