Kanal erweitert, Straße verbessert, Bürgersteig neu, Bushaltestelle barrierefrei

Seit dem heutigen Montag ist die Waldstraße zwischen den Bahngleisen und dem Aktivmarkt wieder für den Verkehr geöffnet. Während der letzten Monate waren Kanäle gebaut, sowie die Straße und Bürgersteige optimiert oder neu gebaut worden. Die beidseitige Bushaltestelle hat ein „taktiles Leitsystem“ erhalten, das vor allem sehbehinderten Nutzern des öffentlichen Personennahverkehrs zugutekommt, die damit die Warte- und Einstiegszone ertasten können.

Im Zentrum der über 1,8 Millionen Euro teuren Maßnahme stand die Verbesserung des Abwasserabflusses aus Richtung Fruehaufstraße und eine Minimierung von Überstauungen im Kanalnetz. Denn solche waren in der Vergangenheit im öffentlichen Kanalnetz in der Fruehaufstraße und den angrenzenden Wohngebieten festgestellt worden. Das Abwasser wird in diesem Bereich im „Mischsystem“ abgeleitet, das heißt, dass Schmutz- und Regenwasser in einem gemeinsamen Rohr entsorgt werden. Es wäre ein unverhältnismäßig hoher Aufwand gewesen, diesen Teil in ein Trennsystem umzuwandeln. Deshalb musste eine andere Lösung gefunden werden. Diese ergab sich durch den Bau eines zweiten, ganz neuen, Kanalstrangs in der Wald- und Labertalstraße.

„Bypass“ verlegt

In einem ersten Schritt wurden im Abzweigungsbereich der Waldstraße zur Eggmühler Straße Leitungen verlegt und ein Kreuzungsbauwerk eingesetzt. Daraufhin nahm die Baufirma Haimerl die Baustelle in der Labertalstraße wieder auf, kreuzte die Eggmühler Straße und legte den „Bypass“, also die neue Leitung, unter der Bahnstrecke hindurch bis zur Abzweigung Fruehaufstraße. Bei der aktuellen Baustellenbesichtigung machte Bürgermeister Christian Kiendl deutlich, dass dadurch jedoch kein Grundstückseigentümer von der im ganzen Land geltenden Pflicht entbunden wird, sein eigenes Grundstück und Gebäude selbst gegen Rückstau zu schützen.

Waldstraße saniert

Im Zuge der Arbeiten zeigte sich, dass der Straßenkörper der Waldstraße in diesem Teilabschnitt in einem sehr schlechten Zustand war. Deshalb entschloss sich der Marktgemeinderat zu einer wesentlichen Verbesserung, die zum Teil auch den Unterbau betraf. Auf einer Seite wurde außerdem der Bürgersteig für etwa 35.000 Euro völlig neu gebaut.
Eine deutliche Komfortsteigerung gibt es in diesem Zusammenhang an den beiden Bushaltestellen. Denn diese wurden von der Höhe her barrierefrei gestaltet und außerdem mit einem „taktilen Leitsystem“ ausgestattet.

„Taktiles Leitsystem“ für Bushaltestellen

Der Begriff „taktil“ bedeutet so viel wie „tasten“. Durch unterschiedliche Oberflächen der Bürgersteigbeläge wurden dadurch vor allem für die sehbehinderten Benutzer des öffentlichen Personennahverkehrs die Warte- und Einstiegsbereiche besonders wahrnehmbar gemacht. Der Umbau der beiden Bushaltestellen habe etwa 9.000 Euro gekostet, so Bauamtsleiterin Nina Kellner. Bürgermeister Kiendl sagte dazu, dass der Markt Schierling jede Chance nutze, um dem Ziel der Barrierefreiheit im Ortskern näher zu kommen. Barrierefreiheit nutzt nach den Worten des Bürgermeisters allen Menschen mit und ohne Behinderung, Senioren, Kindern, Eltern und Menschen, die nur vorübergehend in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Barrierefreiheit gehe Menschen ohne Be-hinderung auch deswegen etwas an, weil sie irgendwann womöglich selbst auf gut zugängliche Bus- und Zugverbindungen, Gebäude, leichte Sprache oder die Kommunikation über Computer angewiesen sind, so der Bürgermeister. Denn Tatsache sei, dass nur vier Prozent aller Behinderungen angeboren sind, und in den allermeisten Fällen eine Krankheit oder auch ein Unfall die Behinderung auslösen.

Vorteil durch Mehrwertsteuersenkung

Bauamtsleiterin Nina Kellner stellte fest, dass diese gesamte Maßnahme Vorteile für die Grundstückseigentümer genauso erbringe wie für die Autofahrer, Fußgänger und ÖPNV-Nutzer. Aufgrund der aktuellen Mehrwertsteuersenkung rech-net sie außerdem mit einer Reduzierung der Baukosten um bis zu 30.000 Euro.

Private Rückstausicherung unabdingbar

Auch nach der Fertigstellung dieser Kanal-Entlastungsmaßnahme kann kein Kanal unwetterartige Regenfälle verkraften. Bei starkem Regen muss daher mit Stau im Kanal und Rückstau in den Anschlusskanälen gerechnet werden. Deshalb gilt auch weiterhin für alle Grundstückseigentümer die Verpflichtung, sich selbst vor Rückstau aus dem öffentlichen Kanal zu schützen. Nach DIN 1986-100 sind Grundstücksentwässerungsanlagen so zu installieren, dass eine unplanmäßige Überflutung im Gebäude oder auf dem Grundstück vermieden wird. Fehlender Rückstauschutz führt dazu, dass Gebäude, Grundstücke oder Anlagen überflutet werden. Hauseigentümer müssen nach Gerichtsentscheidungen bei Kanalrückstau für die Folgen einer Kellerüberflutung selbst aufkommen, sofern sie sich nicht gegen Rückstau geschützt haben. Sie können dafür nicht die Gemeinden bzw. Kommunen haftbar machen. Außerdem können die Versicherungen Entschädigungen einschränken oder sogar ablehnen, wenn die Grundstücksentwässerung nicht den einschlägigen Vorschriften und Regeln der Technik entspricht. Daher kann mangelnde Vorsorge schnell zu einer teuren Angelegenheit werden. Technisch besteht in allen Grundstücken die Möglichkeit, auch nachträglich für die Rückstausicherung zu sorgen. Allerdings ist das oft mit aufwendigen Grabarbeiten auf dem Grundstück verbunden. Die Kosten dafür und der Arbeitsaufwand stehen aber in den meisten Fällen in keinem Verhältnis zu dem Schaden, der durch überflutete Keller angerichtet wird.

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Schierlings Bürgermeister Christian Kiendl und Bauamtsleiterin Nina Kellner begutachten die neu gestalteten, barrierefreien
Bushaltestellen an der Waldstraße, die mit einem „taktilen Leitsystem“ ausgestattet sind

Text und Foto: Fritz Wallner