Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

ich darf Sie darauf hinweisen, dass aufgrund der Covid-19-Pandemie das Rathaus nach wie vor für den Publikumsverkehr geschlossen ist. Davon kann nur in begründeten Fällen eine Ausnahme gemacht werden. Solche Ausnahmen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung über Telefon oder per E-Mail möglich. Sofern ein Besuch unausweichlich ist, gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2/FF3-Maske. Diese Regelung ist derzeit unbefristet.

Die wirklich erforderliche Notbetreuung in Schulen und Kindertagesstätten bleibt gewährleistet.

Auch im Wertstoffhof gelten weiterhin Beschränkungen, die durch die Covid-19-Pandemie bestehen. Insbesondere kann das Personal nur eine begrenzte Zahl von Personen gleichzeitig den Wertstoffhof betreten lassen und es gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes, wobei hier das Tragen einer FFP2/FFP3-Maske nicht vorgeschrieben ist.

Ich bitte die Bürgerschaft, sämtliche staatliche Anordnungen zu befolgen und auch – im Sinne einer hohen Eigenverantwortung - selbst die Kontakte auf ein unabweisbares Mindestmaß zu beschränken, damit die Ausbreitung des Corona-Virus möglichst rasch gestoppt wird.

Über aktuelle Entwicklungen werde ich Sie jeweils zeitnah informieren.

Mit besten Grüßen

Ihr Bürgermeister
Christian Kiendl