Die DB Netz AG erneuert im Rahmen des Oberbauprogramms 2023 in der Zeit vom 17.-25.09.2023 einen Gleisabschnitt im Bahnhof Eggmühl.
Somit wird es zu Lärmbelästigungen auch während der Nachtzeit und an Wochenenden kommen.
Sie sind jedoch bemüht, die Lärmbelästigung auf das jeweilige Mindestmaß zu reduzieren.


Eine Genehmigung für Nacht- und Wochenendarbeiten ist nicht erforderlich, da es sich bei dieser Maß-nahme um Arbeiten an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes im Sinne des § 7 Abs.1 Satz 2 der 32. BImSchV handelt, welche von den Betriebszeitbeschränkungen des § 7 Abs.1 Satz 1 der 32. BImSchV ausgenommen sind. Eine Genehmigungspflicht von Sonn- und Feiertagsarbeit existiert eben-falls nicht, da nach Art. 2 Abs. 3 Nr. 1 FTG die Verbote nach Abs. 1 und 2 im Bereich der Deutschen Bahn nicht gelten.


Für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis bedankt sich die DB Netz AG herzlich.