Die DB Netz AG erneuert im Rahmen des Oberbauprogramms 2023 in der Zeit vom 02.11.-17.11.2023 das Gleis 4 in Eggmühl.

Somit wird es zu Lärmbelästigungen auch während der Nachtzeit und an Wochenenden kommen. 

Sie sind jedoch bemüht, die Lärmbelästigung auf das jeweilige Mindestmaß zu reduzieren. 

Eine Genehmigung für Nacht- und Wochenendarbeiten ist nicht erforderlich, da es sich bei dieser Maßnahme um Arbeiten an Schienenwagen von Eisenbahnen des bundes im Sinne des §7 Abs. 1 Satz 2 der 32. BlmSchV handelt, welche von den Betriebszeitbeschränkungen des §7 Abs. 1 Satz 1 der 32. BlmSchV ausgenommen sind. Eine Genehmigungspflicht von Sonn- und Feiertagsarbeit existiert ebenfalls nicht, da nach Art. 2 Abs. 3 Nr. 1 FTG die Verbote nach Abs. 1 und 2 im Bereich der Deutschen Bahn nicht gelten. 

Für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis bedankt sich die DB Netz AG recht herzlich.