In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Sie haben nun die Möglichkeit, sich für das Amt des Schöffen und des Jugendschöffen zu bewerben, oder andere Personen vorzuschlagen.

Die Bewerbungsformulare erhalten Sie im Rathaus (Übergangsquartier, Dieselstraße 13) im Bürgerbüro, Zimmer 1.

Die Bewerbungsformulare für die Wahl finden Sie hier

Die Bewerbungsformulare für die Wahl der Jugendschöffen finden Sie hier


Ihre Vorschläge können Sie bis zum 17. April 2023 schriftlich bei nachfolgenden Sachbearbeitern abgeben:

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09451/9302-28

Gerne lassen wir Ihnen die Bewerbungsformulare auch postalisch zukommen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen persönlich oder telefonisch zur Verfügung.