Das Landratsamt Regensburg betreibt bereits seit 20. Dezember 2022 in dem Gebäude einer ehemaligen Schreinerei im Gewerbegebiet „An der Fruehaufstraße“ eine Flüchtlingsunterkunft. Im August 2023 hat das Landratsamt für die Ausdehnung dieser Flüchtlingsunterkunft auf das Untergeschoß des Gebäudes eine Baugenehmigung beantragt. Der Markt hat das gemeindliche Einvernehmen dazu verweigert, doch dieses fehlende Einvernehmen wurde vom Landratsamt „ersetzt“ und die Baugenehmigung erteilt.
Der Marktgemeinderat hat daraufhin am 21. November 2023 einstimmig beschlossen, gegen diese Baugenehmigung Klage beim Verwaltungsgericht Regensburg zu erheben. Außerdem wurde gleichzeitig „die Aussetzung der Vollziehung“ beantragt. Damit war das Ziel verbunden, dass das Landratsamt die Baumaßnahmen für die Umnutzung nicht hätte weiterführen dürfen, also stoppen hätte müssen.
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat mit Beschluss vom 23. Januar 2024 diesem Antrag des Marktes Schierling auf eine vorgezogene Entscheidung zum sofortigen Stopp der Bauarbeiten nicht stattgegeben. Es sei dem Markt Schierling zuzumuten, das Hauptsacheverfahren abzuwarten.
Bürgermeister Christian Kiendl erklärt dazu: „Ich bin enttäuscht darüber, dass die Entscheidung so gefallen ist. Denn das Gericht hat zwar festgestellt, dass es Bedenken gegen das vom Landratsamt Regensburg gewählte „vereinfachte Verfahren“ der Baugenehmigung gibt. Es spricht in den Gründen für die Entscheidung mehrfach auch davon, dass es den Ausgang des Verfahrens für ‚offen‘ hält. Doch sei das gesamte Thema so komplex und das öffentliche Interesse so hoch, dass das Anliegen in einem Hauptsacheverfahren und nicht als Eilentscheidung zu behandeln ist. Wann es zu einem Hauptsacheverfahren beim Gericht kommt, kann nicht abgeschätzt werden. Es muss allerdings damit gerechnet werden, dass dafür einige Monate vergehen.“
Der Bürgermeister bedauert auch die vom Gericht festgestellte fehlende rechtliche Möglichkeiten für den Ansatz einer Unterbringungsquote innerhalb des Landkreises. Der Markt Schierling hatte angeführt, dass er bereits - im Verhältnis zur Einwohnerzahl - vergleichsweise deutlich mehr Flüchtlinge beherbergt als die allermeisten der anderen 40 Gemeinden des Landkreises Regensburg. Dazu schrieb das Verwaltungsgericht in den Entscheidungsgründen, dass das Ansinnen des Marktes Schierling aus Gründen der Verhältnismäßigkeit durchaus nachvollziehbar sei, doch gebe es rechtlich dafür keine Handhabe.
Der Markt Schierling verkennt nicht die großen Herausforderungen, die mit der ständigen Zuweisung von Flüchtlingen für das Landratsamt Regensburg verbunden sind. Unabhängig davon hält es der Markt Schierling für wichtig und richtig, dass auch innerhalb des Landkreises für eine gerechte Verteilung der Flüchtlinge gesorgt wird. Frau Landrätin Tanja Schweiger hat bereits mehrfach öffentlich erklärt, dass der Markt Schierling bisher sehr kooperativ gewesen ist.
Aktuell sind im Markt Schierling 147 Flüchtlinge untergebracht, die in mehreren unterschiedlichen Gebäuden im Gemeindebereich leben. Für eine weitere geplante Flüchtlingsunterkunft mit bis zu 120 Bewohnern in einem ehemaligen Autohaus im Gewerbegebiet Eggmühl hat das Verwaltungsgericht Regensburg mit Beschluss vom 15. Februar 2024 das Landratsamt Regensburg verpflichtet, die Bauarbeiten für den Umbau der Immobilie zu einer Flüchtlingsunterkunft zu stoppen. Dem ist das Landratsamt Regensburg mit Bescheid vom 15. Februar 2024 nachgekommen. Der Markt Schierling hatte die Einstellung der Bauarbeiten beim Verwaltungsgericht beantragt, nachdem trotz mehrfacher Aufforderung den Grundstückseigentümern und dem Landratsamt gegenüber kein Antrag auf Baugenehmigung in Gestalt einer Nutzungsänderung eingereicht worden war. Das Verwaltungsgericht hat jetzt festgestellt, dass es keine rechtliche Grundlage gegeben hat, die Bauarbeiten ohne Vorliegen einer Baugenehmigung durchzuführen.
Bürgermeister Christian Kiendl zusammenfassend: „Wir alle können froh und dankbar sein, dass die Unterbringung bisher ohne Zwischenfälle verläuft, was auch die Polizei bestätigt. Ich bin auch sehr dankbar, dass die Bürgerschaft von Anfang an besonnen geblieben ist. Schließlich wünsche und hoffe ich sehr, dass auch bei einer zusätzlichen Aufnahme von Flüchtlingen im Gewerbegebiet ‚An der Fruehaufstraße‘ das Zusammenleben in unserer Gemeinde harmonisch bleibt.“