Seit 7. Februar 2026 gelten bundesweit neue Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen. Grundlage hierfür ist eine geänderte Gebührenverordnung des Bundes. Für Antragstellerinnen und Antragsteller ab 24 Jahren beträgt die Gebühr künftig 46,00 Euro. Bisher lag diese bei 37,00 Euro für einen Personalausweis mit einer Gültigkeit von zehn Jahren.

Für Personen unter 24 Jahren erhöht sich die Gebühr von bislang 22,80 Euro auf 27,60 Euro. Der Personalausweis für diese Altersgruppe ist weiterhin sechs Jahre gültig. Hintergrund der Gebührenerhöhung sind laut Bundesministerium des Innern gestiegene Kosten im Bereich der Verwaltung sowie beim Ausweishersteller. Zudem erfordern die fortschreitende Digitalisierung im Ausweiswesen sowie die Einführung und Weiterentwicklung moderner Sicherheits- und Identitätsprüfungsverfahren einen erhöhten organisatorischen und technischen Aufwand. Die zusätzlichen Einnahmen sollen insbesondere in den Ausbau digitaler Prozesse und in verbesserte Sicherheitsstandards fließen.

Die neuen Gebühren gelten ausschließlich für Neuanträge. Bereits beantragte Personalausweise werden noch zu den bisherigen Gebührensätzen abgerechnet.

Weitere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie im Bürgerbüro oder auf der Internetseite des Marktes Schierling unter www.schierling.de