Anbei finden Sie einen kurzen Überblick zur Marktgemeinderatssitzung von März 2026 und den jeweiligen Beschlüssen.
Die ausführliche Niederschrift folgt in einigen Tagen. 

  • An- und Umbau der Placidus-Heinrich-Schulen Schierling

Stand der Baustelle März 2026: Das Außengerüst wurde zwischenzeitlich für die weiteren Arbeiten am Erdgeschoss errichtet. Die Decke über dem Untergeschoss ist betoniert und wird aktuell noch durch Stützen gesichert. Die Wände im Erdgeschoss befinden sich derzeit in der Ausführung (Schal- bzw. Mauerarbeiten). Die Bauarbeiten liegen im vorgegebenem Zeitrahmen.

  • Auftragsvergaben

In der Sitzung wurden im Ausschreibungspaket 3 die Gewerke: Wärmeversorgungsanlagen, Lüftungsanlage, Gebäudeautomation, Sanitär, Elektroinstallation vergeben.

Insgesamt gingen für diese 5 Gewerke 55 Angebote ein.

Die Auftragssumme beläuft sich auf 2.272.239,74 Euro. Das bepreiste Leistungsverzeichnis der Gewerke beträgt 2.678.135,82 Euro. Somit ergibt sich eine Kostenunterschreitung bei diesen 5 Gewerken von 405.896,08 Euro (- 15 %).

Die bisherige Entwicklung der Baukosten für das Bauprojekt ist sehr erfreulich.

  • Haus für Kinder - Schierling Süd;

In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 18. November 2025 wurde der Antrag der CSU-Fraktion auf Planung und Errichtung eines zusätzlichen Gehweges an der Fruehaufstraße zur sicheren Erschließung der neuen Kindertagesstätte Schierling Süd behandelt. Dem Markt wurde eine grobe Kostenschätzung für den Bau des Gehwegs von rund 57.000 Euro brutto übergeben. Die Verwaltung hat diesen Antrag detailliert geprüft und zwei Varianten zur Entscheidung gestellt. Variante 1. nach dem Antrag der CSU-Fraktion, Variante 2 mit hochwertigem Ausbau und Hochboard für mehr Sicherheit

Der Marktgemeinderat hat für den Bau eines Gehweges an der Fruehaufstraße zur sicheren Erschließung der neuen Kindertagesstätte und zur deutlichen Erhöhung der Sicherheit für Kinder, Eltern sowie für alle weiteren Verkehrsteilnehmer, die Umsetzung des Gehwegs gemäß Variante 2 beschlossen.

 

  • Windkraft im Markt Schierling; Informationen über die Aktivitäten zur Flächensicherung

Nachdem der Marktgemeinderat in der Sitzung am 23. September 2025 für das Windvorranggebiet R 37 eine maximale Anlagenzahl von 4 Windrädern beschlossen hat, wurde in der Sitzung über den weiteren zwischenzeitlichen Fortgang zu diesem Thema berichtet.

Das Windvorranggebiet R 37 erlangte am 1. Februar 2026 Rechtskraft, wodurch die Nutzung der Windkraft in diesem Bereich gegenüber anderen Nutzungen bevorzugt wird.

Am 6. Februar 2026 waren alle Grundstückseigentümer vom Markt Schierling zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, bei der die Vorgehensweise und die Kooperation bezüglich der Flächensicherung detailliert vorgestellt und erläutert wurden.

Das für die Flächensicherung gebildete Planungsteam hat sich beim ersten Online-Termin am 5. März 2026 mit den Inhalten eines Gestattungsvertrages befasst. Der Gestattungsvertrag regelt das Verhältnis zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Nutzer des jeweiligen Grundstücks bezüglich Windkraftanlagen, Überbauten oder Leitungen. 

Aktuell wird der Entwurf für den Gestattungsvertrag durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei auf Rechtskonformität geprüft, um anschließend noch einmal im Planungsteam besprochen zu werden. Danach wird der Vertragsentwurf an die Grundstückseigentümer versandt und eine weitere Informationsveranstaltung zur Klärung von Fragen anberaumt.