Sehr geehrte Damen und Herren,

heute gibt es zu den Baugrundstücken aktuelle und konkrete Nachrichten.

  1. Grundstückspreis

Der Grundstückspreis für Einfamilienhäuser wird 277 Euro je Quadratmeter betragen. Darin sind enthalten der Bauplatz selbst, Kosten der Straßen- und Wegeerschließung, der Abwasserbeseitigung (Schmutz- und Niederschlagswasser), Wasserversorgung, des ökologischen Ausgleichs, sowie die Vermessungs- und Vermarkungskosten.


Nicht enthalten sind insbesondere die Kosten für Stromversorgung, Telekommunikation und zentrale Wärmeversorgung. Außerdem nicht die Kosten für die notarielle Beurkundung, die Grunderwerbsteuer und Grundbuchkosten.

  1. Weitere Kosten (Schacht und Zisterne)

Für jedes Grundstück, und zwar unabhängig von seiner Größe, fallen Kosten für den Kontrollschacht der Abwasserbeseitigung (Schmutzwasser) in Höhe von 4.000 Euro, sowie für die Regenwasserzisterne (10 Kubikmeter) in Höhe von 5.300 Euro an. Diese beiden Einrichtungen werden auf den Grundstücken vom Kommunalunternehmen gebaut und gehen in das Eigentum der Grundstückseigentümer über.

  1. Baubeginn für die Erschließung

Der Baubeginn für die Erschließungsanlagen kann aufgrund der hohen Auslastung der Tiefbaufirmen erst im August 2024 erfolgen. Es wird mit einer Bauzeit von etwa zwei Jahren gerechnet.

  1. Wohnhausbau

In einem Teil des neuen Wohngebietes, wahrscheinlich im zentralen und östlichen Bereich, kann mit dem Start des Wohnhausbaus im Oktober 2025 gerechnet werden. Für den restlichen Teil wird dies voraussichtlich Mai 2026 sein. Das bitten wir bei der künftigen Auswahl der Grundstücke zu beachten.

  1. Auswahl der Baugrundstücke/Reservierungsgebühr

Die Auswahl der Baugrundstücke wird voraussichtlich noch Mitte 2024 beginnen. Die Reihenfolge der Aufforderung zur Auswahl ergibt sich aus den Richtlinien, die der Marktgemeinderat Schierling verabschiedet hat. Sofern gleiche Punktezahlen vorliegen entscheidet das Los über die Reihenfolge. Es wird eine moderate Reservierungsgebühr erhoben. Diese wird beim Zustandekommen eines Kaufvertrages auf den Kaufpreis angerechnet. Sofern ein solcher nicht zustande kommt behält das Kommunalunternehmen diese Gebühr als Aufwendungsersatz ein.

  1. Beurkundung

Die notarielle Beurkundung des Grundstückskaufes ist für Herbst (September/Oktober/November) 2024 vorgesehen. Der Kaufpreis ist dann innerhalb von zwei Wochen nach dem Notartermin zu bezahlen.

Bebauungsplan

Der Marktgemeinderat hat bei der letzten Sitzung erneut über den Entwurf des Bebauungsplanes beraten. Die Grundzüge haben sich nicht verändert. Es ging in erster Linie darum, wie die Anforderungen an die ökologischen Ausgleichsflächen erfüllt werden können.

Der aktuelle Planentwurf (Stand: 7. Mai 2024) mit der Begründung und den textlichen Festsetzungen wird im Rahmen der „Auslegung“ – einem Verfahrensschritt nach dem Baugesetzbuch (BauGB) – veröffentlicht.

Wärmeversorgung

Die zentrale Wärmeversorgung ist grundsätzlich beschlossen. Zur konkreten Ausgestaltung, insbesondere der finanziellen Auswirkungen der Grundstückskäufer, wird mit einem eigenen Newsletter informiert, und zwar sobald vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), über das wir den Bundeszuschuss erwarten, eine positive Stellungnahme zu unserem Zuschussantrag vorliegt.

Rückfragen

Bitte sehen Sie derzeit von telefonischen Rückfragen zur Auswahl der Baugrundstücke ab. Sofern und sobald sich ein Zeitplan für das Auswahlverfahren abzeichnet werden wir Sie umgehend informieren.