Ab dem 1. Mai 2025 werden Passbilder für Personalausweise, Reisepässe sowie vorläufige Dokumente ausschließlich in digitaler Form akzeptiert. Diese Regelung gilt für alle Neuanträge. Bürgerinnen und Bürger haben ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit ihr digitales Passbild zu erstellen: Sie lassen sich bei einem teilnehmenden Fotografen ein digitales Foto anfertigen, der die Bilder direkt in das behördliche System übermittelt.
Sicherheit als Hauptgrund für die Umstellung
Ein wichtiger Grund für diese Umstellung ist der Schutz vor Manipulationen, insbesondere durch sogenannte Morphing-Techniken. Bei dieser Technik werden mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild verschmolzen – mit dem Ziel, dass mehrere Personen ein und dasselbe Ausweisdokument nutzen könnten. Um dies zu verhindern, werden künftig ausschließlich digitale Passbilder erstellt, die direkt an das Bürgerbüro übermittelt und auf ihre Biometrietauglichkeit geprüft werden.
Sollte ein Verdacht auf Missbrauch bestehen oder das Bild den rechtlichen Anforderungen nicht entsprechen, kann ein neues digitales Foto direkt unter Aufsicht der Behörde erstellt werden – ein weiterer Termin ist dann nicht notwendig.
Wichtig: Bisherige oder veraltete Passbilder können leider nicht mehr verwendet werden.
Gesetzliche Grundlage
Diese Umstellung erfolgt aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen, das am 11. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Weitere Informationen
Für Fragen steht das Bürgerbüro des Marktes Schierling gerne zur Verfügung unter der Telefonnummer 09451/9302-0.