Am Sonntag, den 1. Juni 2025, findet im Markt Schierling der Bürgerentscheid zum geplanten Rathausneubau statt. Damit die Abstimmung reibungslos und ordnungsgemäß verläuft, bittet die Verwaltung alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, folgende Hinweise zu beachten:
1. Öffnungszeiten des Rathauses am Abstimmungswochenende
Das Rathaus ist über das Abstimmungswochenende zusätzlich geöffnet, um Anliegen zu Abstimmungsunterlagen zu bearbeiten:
- Freitag, 30. Mai: bis 15:00 Uhr
- Samstag, 31. Mai: von 09:00 bis 12:00 Uhr
In dieser Zeit können sich Bürgerinnen und Bürger melden, falls sie ihre Unterlagen nicht per Post erhalten haben.
Am Sonntag, 1. Juni, ist das Rathaus geschlossen. Eine Beantragung oder Meldung verlorener Unterlagen ist dann nicht mehr möglich.
2. Teilnahme an der Urnenabstimmung nur mit Abstimmungsschein
Für die persönliche Stimmabgabe am Wahlsonntag im Wahllokal ist ein Abstimmungsschein zwingend erforderlich.
Ein Personalausweis allein berechtigt nicht zur Abstimmung. Der Abstimmungsschein wurde allen Wahlberechtigten per Post zugestellt. Wer ihn nicht erhalten hat, muss spätestens bis Samstag, 31. Mai, 12:00 Uhr persönlich im Rathaus vorsprechen, um Ersatz zu erhalten. Ohne Abstimmungsschein ist keine Stimmabgabe möglich.
3. Briefabstimmung – Fristen beachten
Alle Bürgerinnen und Bürger, die per Brief abstimmen möchten, werden gebeten, ihre Unterlagen frühzeitig zurückzusenden oder persönlich im Rathaus abzugeben.
Die Briefabstimmungsunterlagen müssen spätestens am Sonntag, 1. Juni 2025, um 18:00 Uhr im Rathaus eingegangen sein, um gezählt zu werden. Wer die Unterlagen per Post verschickt, sollte dies bis spätestens Dienstag, 27. Mai, tun, um eine rechtzeitige Zustellung sicherzustellen.
Der Markt Schierling bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Mitwirkung am demokratischen Entscheidungsprozess und bittet um Beachtung dieser wichtigen Hinweise.