Sehr geehrte Damen und Herren,
aus gegebenem Anlass gibt es schon nach kurzer Zeit wieder konkrete Informationen zum neuen Baugebiet.
1. Wärmeversorgung – modifizierte Technische Anschlussbedingungen (TAB)
Im Anschluss an die letzte Informationsveranstaltung wurden die Technischen Anschlussbedingungen für die Wärmeversorgung geringfügig modifiziert. In erster Linie geht es um die Gestaltung des Technikraumes. Die aktuelle Fassung kann direkt hier heruntergeladen werden.
Technische Anschlussbedingungen, Stand 20.11.2025
2. Wärmeversorgung – Größerer Warmwasserspeicher
Aufgrund verschiedener Anfragen hat zwischenzeitlich eine Expertenbesprechung darüber stattgefunden, wie groß in einem Einfamilienhaus der Warmwasserspeicher bei der Sole-Wasser-Wärmepumpe ausgelegt werden soll.
Folgende Erkenntnisse / Ergebnisse ergaben sich:
- Für jedes Einfamilienhaus ist aktuell eine 6-kW-Wärmepumpe mit einem integrierten 180-Liter-Warmwasserspeicher geplant und in den Anschlusskosten enthalten.
- Wird ein größerer Warmwasserspeicher mit einem Inhalt von 270 Liter gewünscht, so ist dieser nicht mehr integriert, sondern wird als separates Bauteil neben die Wärmepumpe gestellt. Das erfordert einen kalkulierten Mehraufwand von 1.975,- Euro netto. Denn der gedämmte externe Warmwasserspeicher ist einerseits an sich teurer und es fallen andererseits nicht unwesentliche Arbeiten an, um den Warmwasserspeicher im Technikraum an die Wärmepumpe anzuschließen.
- Die Größe der Wärmepumpe selbst bleibt bei einem 270-Liter-Warmwasserspeicher mit einer Anschlussleistung von 6 kW unverändert.
- Bei der Besprechung wurde zudem deutlich, dass bei der heute gängigen Praxis des „normalen“ Duschens das Speichervolumen von 180 Liter selbst für eine 5-köpfige Familie ausreicht. Noch dazu, weil sich die allermeisten Familien – schon aus Kostengründen – ökologisch verhalten und z.B. wassersparende Duschköpfe verwenden.
- Schwierig könnte es mit dem 180-Liter-Warmwasserspeicher allerdings werden, wenn nicht eine Standard-Badewanne, sondern zum Beispiel eine Großraum-, XXL- oder Duobadewanne (für zwei Personen) installiert wird. Dann ist ein größerer Warmwasserspeicher durchaus zu empfehlen. Das könnte auch für den Gebrauch eines Whirlpools oder z.B. bei ständigem Landzeitduschen von mehreren Personen unmittelbar nacheinander gelten.
- Besonders empfehlenswert zum sorgsamen Umgang mit der aufzuwendenden Energie erscheint im Einfamilienhaus die Beachtung der eingestellten Temperatur im Warmwasserspeicher, wobei gut 50 Grad als ausreichend angesehen werden.
Jeder Bauherr wird für sich selbst entscheiden, welche Variante für ihn infrage kommt.
Sollte der größere Warmwasserspeicher in Betracht gezogen werden, so muss dies bei der Planung des Technikraumes berücksichtigt und im Antrag angegeben werden.
3. Wärmeversorgung – Antragsformular
Das Formular für den Antrag auf Anschluss an das Nahwärmenetz wurde aktualisiert und ist mit Stand 12/2025 hier abrufbar.
4. Beschaffenheit des Bodens
Anscheinend kursiert unter manchen Bauplatzkäufern das Gerücht, dass der Boden im Baugebiet nicht tragfähig sei. Eine generelle Aussage dazu ist nicht möglich.
Wir haben für die Trassen der Straßen im Vorfeld der Planung der Erschließungsanlagen Bodengutachten erstellen lassen. Dies ist vor allem deshalb notwendig, weil z.B. die Abwasserleitungen zum Teil mehrere Meter unter der Oberfläche verlegt werden müssen.
Die dabei gewonnenen Erkenntnisse wurden der Ausschreibung der Erschließungsarbeiten zugrunde gelegt.
Diese Erkenntnisse können zum Teil auch Hinweise auf die Bodenbeschaffenheit in der Umgebung geben. Doch hat sich schon bei den Baumaßnahmen der letzten Jahrzehnten herausgestellt, dass die Böden rund um Schierling nicht homogen sind. Es ist damit zu rechnen, dass schon innerhalb weniger Meter unterschiedliche Bodenverhältnisse auftreten.
Sprechen Sie deshalb mit Ihrem Bauunternehmer darüber. Stand der Technik ist, dass auch für einzelne Baugrundstücke der Boden im Vorfeld fachlich begutachtet wird, um nicht unliebsame Überraschungen zu erleben. Ob das in jedem Fall notwendig ist, müssen alle Eigentümer selbst entscheiden. Das Ergebnis der von uns durchgeführten Bodenproben zeigt jedoch, dass der Untergrund grundsätzlich tragfähig ist, wenn in einem Umfang von rund 80 Zentimetern unter der Bodenplatte ein Bodenaustausch durchgeführt wird.
5. Verschmutzung der Straßen
Es ist selbstverständlich, dass beim Erdaushub für die Keller oder Fundamente die Straßen verschmutzt werden. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Unternehmer, dass er dafür sorgt, dass wenigstens das gröbste an Erdreich von den Straßentrassen wieder entfernt wird.
6. Achtsamkeit auf die Erschließungsanlagen
Und wir haben noch eine Bitte: Achten Sie bitte darauf – und weisen Sie die von Ihnen beauftragten Unternehmen darauf hin -, dass die Erschließungsanlagen, insbesondere auch die Bordsteine nicht kaputtgefahren werden. Wir bitten dringend, das öffentliche (von Ihnen mit dem Baugrundstück bezahlte) Eigentum so zu behandeln wie Ihr privates Eigentum.
Für Verbesserungsvorschläge sind wir jederzeit offen.
Schreiben Sie uns unter
Wir wünschen Ihnen ein erbauliches und erholsames Weihnachtsfest, sowie alles Gute für das neue Jahr!
Mit freundlichen Grüßen
KOMMUNALUNTERNEHMEN Markt Schierling AdöR
