Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne geben wir Ihnen weitere aktuelle und konkrete Informationen zum neuen Baugebiet.
1. Netz der „Kalten Nahwärme"
a) Informationsveranstaltung am 6. November 2025 um 19 Uhr
Am vergangenen Mittwoch ist im Verwaltungsrat die Entscheidung getroffen worden, dass die einzelnen Wohngebäude mit Sole-Wasser-Wärmepumpen der Firma „alpha innotec“ ausgestattet werden.
Nachdem damit die technischen Details klar sind, laden wir die Grundstückseigentümer, Heizungsbauer und sonstigen Interessenten zu einer Informationsveranstaltung ein, die am
Donnerstag, 6. November 2025 um 19 Uhr in der Mehrzweckhalle Schierling stattfindet.
Als Experten informieren und stehen Rede und Antwort unser Projektant Dipl.-Ing. Fritz Plöchinger, Vertreter des Herstellers „alpha innotec“ und Vertreter der Heizungsbaufirma Schmal aus Siegenburg, die den Auftrag für die Installierung der Wärmepumpen im Anschluss an eine Ausschreibung erhalten hat.
Bitte nehmen Sie diese Gelegenheit war, um alle Fragen und Unsicherheiten zur Sprache zu bringen, die es bei Ihnen gibt.
Und bitte geben Sie diesen Termin auch Ihrem Heizungsplaner bekannt, damit möglichst von jeder Heizungsbaufirma auch ein Vertreter anwesend ist.
b) Zu „alpha innotec“
„alpha innotec“ ist die Wärmepumpenmarke des oberfränkischen Herstellers ait-deutschland GmbH mit Sitz in Kasendorf im Landkreis Kulmbach, der zu den europaweit führenden Unternehmen für Wärmepumpentechnologien zählt. Das Unternehmen ist eine Tochtergesellschaft des schwedischen Konzerns NIBE Industrier AB, einem globalen Spezialisten für Wärmepumpen und Heizungsanlagen.
c) Schema für die Aufstellung der Wärmepumpe im Technikraum
Das Ing.-Büro hat im Anschluss an die Entscheidung für diese Wärmepumpe das Schema für den Technikraum in den Wohngebäuden aktualisiert.
Den aktuellen Grundriss für den Technikraum mit einer 6kW Wärmepumpe können Sie hier herunterladen:
Grundriss Technikraum 6kW Wärmepumpe
d) Antrag auf Netzanschluss Kalte Nahwärme
Formalitäten sind auch bei der Nahwärme notwendig. Dazu gehört ein „Antrag auf Netzanschluss Kalte Nahwärme“, den Sie hier herunterladen können:
2. Start von privaten Baumaßnahmen
Wir stehen in engem Kontakt mit denjenigen Grundstückskäufern, die bereits in absehbarer Zeit mit dem Wohnhausbau beginnen wollen.
In unseren Grundstücks-Kaufverträgen steht, dass in einem bestimmten Teil des Wohngebietes, nämlich bei den Parzellen 1 – 64 bis Ende Oktober 2025 die Erschließung fertiggestellt sein soll. Ab diesem Zeitpunkt kann voraussichtlich mit dem Bau des Wohnhauses begonnen werden.
Wir haben z.B. nicht zugesichert, dass das Grundstück dann bereits vermessen ist. Um aber größtmögliche Genauigkeit bei der Planung zu gewährleisten, haben wir Ihnen beim Notartermin einen USB-Stick mit den genauen digitalen Daten der Grundstücke übergeben. Bitte reichen Sie diese Unterlagen Ihrem Architekt / Planersteller / Bauunternehmer weiter. Diese können diese digitalen Daten abgreifen und als Grundlage verwenden.
Ergänzend stellen wir den aktuellen Ausführungsplan der Erschließungsanlagen zur Verfügung, den Sie hier herunterladen können:
3. Frühester Bezug von Wohngebäuden
Schließlich haben wir mit dem Newsletter Nr. 7 vom 18. Juli 2025 mitgeteilt, dass ein Bezug des Wohnhauses voraussichtlich erst ab im Frühjahr 2026 möglich sein wird. „Denn dann werden wir in der Lage sein, Strom, Wasser, Wärmeversorgung und Abwasserbeseitigung zur Verfügung zu stellen. Wir bitten darum, sich darauf einzustellen“, ist da zu lesen.
Leider müssen wir den Zeitpunkt für den Bezug der ersten Wohnhäuser einmal hinausschieben, und zwar bis etwa Mai 2026. Das hängt damit zusammen, dass das Bauunternehmen beim Bau unserer Technikzentrale deutlich in Verzug ist und auch aktuell die Verschiebung von Woche zu Woche ankündigt.
4. Grunderwerbsteuer
Es hat sich herausgestellt, dass das Finanzamt Cham bei einem Teil der Grundstücksgeschäfte fälschlicherweise auch die Anschlusskosten für die „Kalte Nahwärme“ in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer einbezogen, und damit 1.028,75 Euro an Grunderwerbsteuer zu viel berechnet hat.
Wir hielten und halten das nicht für sachgerecht. In den zusammen mit dem Notariat Mallersdorf formulierten Grundstückskaufverträgen ist ausdrücklich eine Zahl genannt, die sich auf das „erschlossene Grundstück“ bezieht. Die Wärmeversorgung zählt nach unserem Vertrag ausdrücklich nicht zum „Kaufpreis für das erschlossene Grundstück“.
Daraufhin hat das Finanzamt Cham alle diejenigen Bescheide geändert, gegen die während der einmonatigen Frist von den Grundstückskäufern Einspruch eingelegt worden ist.
Bei den anderen sieht das Finanzamt Cham zwar mittlerweile ebenfalls eine unsachgerechte Behandlung, es lehnt jedoch eine Änderung der Steuerbescheide ab, weil es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.
5. Verkaufte Grundstücke
Aktuell sind 58 Grundstücke für Einfamilienhäuser und 9 Gartenhofhaus-Grundstücke verkauft.
6. Fortgang der Erschließungsarbeiten
Wir sind bei der Erschließung weiterhin im Zeitplan.
Teile der Straßen sind bereits asphaltiert bzw. gepflastert.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Newsletter weitere interessante Informationen geben konnten.
Für Verbesserungsvorschläge sind wir jederzeit offen.
Schreiben Sie uns unter
Mit freundlichen Grüßen
KOMMUNALUNTERNEHMEN Markt Schierling AdöR
