Wie es nach dem Bürgerentscheid weitergeht

Die Frage wird aktuell sehr häufig gestellt, wie es mit dem Rathausbau nach einem Bürgerentscheid weitergehen kann.

Es erfolgte am 25. Februar 2025 der Beschluss des Marktgemeinderates für die Genehmigungsplanung (Erstellung der Bauantragsunterlagen für den im Rahmen des Architektenwettbewerbs siegreichen Entwurf)

Anfang des Jahres 2025 war vom Architekturbüro folgender Zeitplan ins Auge gefasst worden:

April 2025                          Start der Ausführungsplanung

Juni / Juli 2025                 Abbruch des alten Rathauses

September 2025              Start der Bauarbeiten mit dem Tiefbau (Setzen der Rüttelsäulen, Zisterne, …)

April 2026                          Start der Bauarbeiten für den Hochbau

Ende 2026                         Die „Hülle“ des neuen Gebäudes soll dicht sein

Ca. Ende 2027                  Fertigstellung des Rathauses

Die dafür notwendigen weiteren Aufträge/Planungen wurden aufgrund des zwischenzeitlich laufenden Bürgerbegehrens gestoppt.

Für Sonntag, 1. Juni 2025 ist ein Bürgerentscheid geplant.

Die möglichen Konsequenzen aus dem Ergebnis des Bürgerentscheids stellen sich so dar:

Bei einem mehrheitlichen „Ja“ beim Bürgerentscheid
wird sofort weitergearbeitet und versucht werden, den Abbruch des alten Rathauses, sowie den Start der Bauarbeiten trotzdem noch im Jahr 2025 zu schaffen. Damit könnte der am Anfang des Jahres in Aussicht genommene Zeitplan einigermaßen eingehalten werden.

Bei einem mehrheitlichen „Nein“ beim Bürgerentscheid
entfällt die gesamte bisherige Planung. Eine Alternative oder ein „Plan B“ ist in den zurückliegenden Jahren von keiner Seite eingebracht worden – auch nicht von den Initiatoren des Bürgerbegehrens.
Es müsste alles „auf Anfang gesetzt“, das weitere Vorgehen völlig neu überlegt und von vorne begonnen werden. Ein erneuter Architektenwettbewerb oder eine – aufgrund der Größe der Baumaßnahme* - erneute EU-weite Ausschreibung der Planungs-/Architektenleistungen müsste erfolgen. Schon die Festlegung der Strategie und die Suche nach einem neuen Architekten würde bis zu einem Jahr benötigen. Eine weitere Verzögerung um etwa zwei Jahre wäre anschließend sehr wahrscheinlich.
Bisher sind in den letzten dreieinhalb Jahren, insbesondere für Planungskosten, rund 453.000 Euro angefallen. Diese wären fast vollständig hinfällig.

* Seit 1.1.2024 gilt: Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren sind europaweit auszuschreiben, wenn der Wert aller Einzellose zusammengerechnet 221.000 € netto überschreitet. Damit werden die europarechtlichen Pflichten in deutsches Recht umgesetzt (Bundesrat, Drucks. 203/23 (B).