Wie es nach dem Bürgerentscheid weitergeht
Die Frage wird aktuell sehr häufig gestellt, wie es mit dem Rathausbau nach einem Bürgerentscheid weitergehen kann.
Es erfolgte am 25. Februar 2025 der Beschluss des Marktgemeinderates für die Genehmigungsplanung (Erstellung der Bauantragsunterlagen für den im Rahmen des Architektenwettbewerbs siegreichen Entwurf)
Anfang des Jahres 2025 war vom Architekturbüro folgender Zeitplan ins Auge gefasst worden:
April 2025 Start der Ausführungsplanung
Juni / Juli 2025 Abbruch des alten Rathauses
September 2025 Start der Bauarbeiten mit dem Tiefbau (Setzen der Rüttelsäulen, Zisterne, …)
April 2026 Start der Bauarbeiten für den Hochbau
Ende 2026 Die „Hülle“ des neuen Gebäudes soll dicht sein
Ca. Ende 2027 Fertigstellung des Rathauses
Die dafür notwendigen weiteren Aufträge/Planungen wurden aufgrund des zwischenzeitlich laufenden Bürgerbegehrens gestoppt.
Für Sonntag, 1. Juni 2025 ist ein Bürgerentscheid geplant.
Die möglichen Konsequenzen aus dem Ergebnis des Bürgerentscheids stellen sich so dar:
Bei einem mehrheitlichen „Ja“ beim Bürgerentscheid |
Bei einem mehrheitlichen „Nein“ beim Bürgerentscheid * Seit 1.1.2024 gilt: Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren sind europaweit auszuschreiben, wenn der Wert aller Einzellose zusammengerechnet 221.000 € netto überschreitet. Damit werden die europarechtlichen Pflichten in deutsches Recht umgesetzt (Bundesrat, Drucks. 203/23 (B). |