Entwässerungsplanung


Bevor die Grundstücksentwässerungsanlage hergestellt oder geändert wird, sind dem Markt folgende Unterlagen in doppelter Fertigung einzureichen:

 
  • Lageplan des zu entwässernden Grundstücks im Maßstab 1 : 1000
  • Grundriss- und Flächenpläne im Maßstab 1 : 1000, aus denen der Verlauf der Leitungen und im Falle des § 9 Abs. 2 die Grundstückskläranlage ersichtlich sind
  • Längsschnitte aller Leitungen mit Darstellung der Entwässerungsgegenstände im Maßstab 1 : 1000, bezogen auf Normal-Null (NN), aus denen insbesondere die Gelände und Kanalsohlenhöhen, die maßgeblichen Kellersohlenhöhen, Querschnitte und Gefälle der Kanäle, Schächte, höchste Grundwasseroberfläche zu ersehen sind
  • wenn Gewerbe- oder Industrieabwässer oder Abwasser, das in seiner Beschaffenheit erheblich vom Hausabwasser abweicht, zugeführt werden, ferner Angaben über
    • Zahl der Beschäftigten und der ständigen Bewohner auf dem Grundstück, wenn deren Abwasser miterfasst werden soll,
    • Menge und Beschaffenheit des Verarbeitungsmaterials, der Erzeugnisse,
    • die abwassererzeugenden Betriebsvorgänge,
    • Höchstzufluss und Beschaffenheit des zum Einleiten bestimmten Abwassers,
    • die Zeiten, in denen eingeleitet wird, die Vorbehandlung des Abwassers (Kühlung, Reinigung, Neutralisation, Dekontaminierung) mit Bemessungsnachweisen.

Soweit nötig, sind die Angaben zu ergänzen durch den wasserwirtschaftlichen Betriebsplan (Zufluss, Verbrauch, Kreislauf, Abfluss) und durch Pläne der zur Vorbehandlung beabsichtigten Einrichtungen.


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